Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Hauseigentümern
einen Zuschuss für eine Gebäudeenergieberatung ("Vor-Ort-Beratung") an.
Zum 01.Mai 2008 wurde die Projektförderung geändert und erhöht. Eine weitere Richtlinienänderung
gab es zum 01.Oktober 2009. mehr...
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Dieser Zuschuss wird nur dann gewährt,
wenn diese Beratung durch einen im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigten Energieberater erfolgt. |
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Wann wurde für das Wohngebäude der Bauantrag gestellt
und wurde es danach noch einmal umgebaut?
Richtlinie: Bauantrag oder Bauanzeige bis 31.12.1994; keine spätere Veränderung
der Gebäudehülle durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50%. |
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Wie viel der Gebäudefläche wird zu ständigen Wohnzwecken
genutzt?
Richtlinie: Ursprüngliche Planung und Errichtung als Wohngebäude; derzeitige Nutzung zu
Wohnzwecken mehr als 50 % der Gebäudefläche |
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Wie stehen Sie zu dem Gebäude?
Sind Sie der Eigentümer? Sind Sie Mieter? Oder Pächter? Oder gar eine Eingentümergemeinschaft? |
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